TR ZU 022/2011 «Über die Sicherheit von Lebensmittel in Bezug auf ihre Kennzeichnung»

Die technische Verordnung der Eurasischen Zollunion (TR ZU) 022/2011 enthält eine Liste verbindlicher Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Kennzeichnung, die den ungehinderten Warenverkehr über die Grenzen der EAEU-Mitgliedsländer hinweg gewährleisten. Das Dokument wurde erstellt, um Menschen und das Ökosystem zu schützen und irreführende Verbraucher zu verhindern.

WAS DECKT TR ZU 022/2011 AB?

Die technischen Vorschriften betreffen die EA- Kennzeichnung (EAC-Marking) von Lebensmitteln, die innerhalb der EAWU in Verkehr gebracht werden, um die Umsetzung der Verbraucherrechte auf wahrheitsgemäße Informationen zu gewährleisten.

Die technischen Vorschriften gelten nicht für Lebensmittel, die von Catering-Unternehmen im Rahmen von Dienstleistungen oder auf Nebengrundstücken für den persönlichen Gebrauch hergestellt werden.

EAC-KENNZEICHNUNG (EAC-MARKING)

Die Eurasische Wirtschaftsunion wurde von Russland, Kasachstan und Weißrussland gegründet und war stets auf die Vereinheitlichung und Harmonisierung der Zollgesetze mit den technischen Regulierungsstandards ausgerichtet. Die EAC-Kennzeichnung ist ein einzelnes Zeichen der Verbreitung „EAC“, das im Hoheitsgebiet der Zollunion eingeführt wurde, um Produkte zu kennzeichnen, die ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Vorschriften bestätigt haben.

SEPARATE REGELUNG FÜR DIE ETIKETTIERUNG?

Die Kennzeichnung ist nicht auf die Marke beschränkt und beinhaltet viele andere Informationen, die dem Käufer übermittelt werden müssen. Die Reihe der verbindlichen Anforderungen variiert von Regulierung zu Regulierung. Entwickelt für ein bestimmtes Produkt – einige davon sind möglicherweise auf eine Einsteckkarte beschränkt. Andere erfordern eingebettete Etiketten, was durch den Grad der Gefahr ungenauer Informationen erklärt wird.

TR ZU 022/2011 ANFORDERUNGEN AN DIE ETIKETTIERUNG

Die technischen Vorschriften legen die Bedingungen und Regeln für die Kennzeichnung verpackter Produkte fest, die neben Name, Zusammensetzung, Menge, Herstellungsdatum und Verfallsdatum Folgendes enthalten müssen:

  • Vom Hersteller bereitgestellte Lagerbedingungen oder technische Vorschriften für bestimmte Arten von Produkten, deren Qualität sich nach dem Öffnen der Verpackung ändert, unter Angabe der nachfolgenden Lagerungsregeln
  • Name oder persönliche Daten und Standort des Herstellers (GLN), des einzelnen Unternehmers oder der autorisierten Person, die das Produkt hergestellt hat
  • Empfehlungen oder Einschränkungen, deren Fehlen die Verwendung des Produkts erschwert, den Geschmack mindert oder die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigt
  • Nährwert des Produkts
  • Informationen zur Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO)
  • Einzelmarkierung der Auflage „EAC“

Das Aufdecken vonDiskrepanz in der Kennzeichnung bedeutet, dass die EAC- Konformitätserklärung als illegal betrachtet wird, was mit Strafen in Höhe eines Betrags droht, der im Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten (Code of Administrative Offenses) der Russischen Föderation festgelegt ist.

Testing laboratory for certification

Kontaktiere uns

Unsere Kunden