TR ZU 018/2011 «Kraftfahrzeuge»

Die technische Verordnung der Eurasischen Zollunion (TR ZU) 018/2011 ist eine Liste von Normen zur Gewährleistung der Sicherheit von Fahrzeugen, die mit den internationalen Vorschriften der UNECE harmonisiert wurden, die sich aus den 1958 und 1998 in Genf verabschiedeten und im Jahr 1997 in Wien abgeschlossenen Weltabkommen ergeben.

Die Genfer Dokumente konzentrieren sich auf internationale Regeln und Vorschriften für Fahrzeuge einschließlich Ausrüstung, Komponenten und Ersatzteilen die an ihnen angebracht werden können. Das Wiener Abkommen zielt auf gegenseitige Anerkennung und einheitliche Bedingungen für regelmäßige technische Inspektionen des Autoverkehrs ab.

WAS DECKT COC TR ZU 018/2011 AB?

Die technische Vorschrift gilt für Fahrezeuge der Kategorien L (<4 Räder), M (> 4 Räder – Personen), N (> 4 Räder – Waren) und O (Anhänger, Sattelauflieger), Fahrgestelle und andere Fahrzeugkomponenten, die deren Sicherheit beeinträchtigen.

Ausnahmen zur Regelung :

  • Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h
  • Teilnahme an Sportwettkämpfen
  • Kategorien L und M1 (9 Sitze) über 30 Jahre alt
  • Kategorien M2 (9 Sitze, max. 5 Tonnen), M3 (9 Sitze, min. 5 Tonnen) und N über 50 Jahre, die nicht für den gewerblichen Transport von Waren und Passagieren verwendet werden, wenn sie nach der Restaurierung ihren ursprünglichen Zustand beibehalten haben
  • Einfuhr nach Russland und EAEU für bis zu 6 Monate ohne die Möglichkeit einer Entfremdung
  • Einfuhr in das Gebiet der Russischen Föderation als persönliches Eigentum von Flüchtlingen und umgesiedelten Personen
  • Schwere Güter im Gelände

Der Antrag auf Einfuhr in die Zollunion ist nur für den Fahrzeuge möglich, die die Konformitätsbewertung mit den Anforderungen der Technischen Verordnung TR ZU 018/2011 bestanden haben.

EAC ZERTIFIZIERUNG DER KONFORMITÄT

Das EAC Zertifikat zur Einhaltung der Anforderungen der technischen Verordnung der Zollunion TR ZU 018/2011 ist eine garantierte Möglichkeit für die ungehinderte Einfahrt von Fahrzeugen und ihren Komponenten nach Russland und in die EAEU-Mitgliedsländer. Dieses ist wie folgt zusammengestellt:

  • Sammlung und Analyse der Basisdokumentation
  • Identifizierung und Durchführung einer Reihe von Labortests
  • Aufzeichnung der Ergebnisse
  • Erstellung des EAC-Zertifikats und Registrierung der Konformität bei den zuständigen Kontrollbehörden

Auf dem Gebiet Russlands und der EAEU ist jedoch keine Tätigkeit mit zuvor verwendeten Kraftfahrzeugen auf Rädern ohne eine universelle Fahrzeugtypgenehmigung OTTS möglich, die die Konstruktionssicherheit bestätigt.

SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Um die Sicherheit von Fahrzeugen im Hoheitsgebiet Russlands und der Zollunion zu gewährleisten, verbieten die wichtigsten Anforderungen der technischen Verordnung Folgendes:

  • Verwendung zuvor verwendeter Komponenten in PKW, LKW usw. (außer für den persönlichen Gebrauch)
  • Installation von Konstruktionen in den Transportkategorien M1 (9 Sitze) und N1 (max. 3,5 Tonnen) aus Stahl und anderen Materialien mit ähnlichen Sicherheitsmerkmalen, die sich horizontal über die Stoßfängerlinie hinaus erstrecken
  • Vorhandensein von Ozon abbauenden Substanzen aus der von der TR ZU-Kommission genehmigten Liste.

Die folgenden Informationen sind für das Angebot von SERCONS erforderlich:

  • Antragsformular für die EAC Zertifizierung oder Konformitätserklärung
  • Beschreibung des Fahrzeugs und seiner Komponenten
  • Nachweisgrundlage zur Bestätigung der Übereinstimmung des Zertifizierungsgegenstandes mit den geltenden Vorschriften.

EAC-Kennzeichnung
Sobald das Bauteil alle Anforderungen der technischen Vorschrift TR ZU 018/2011 erfüllt, ist es zertifiziert und auf dem Teil oder seiner Verpackung ist eine EAC-Kennzeichnung angegeben.

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