TR EAWU 037/2016 «Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten»

Die Technische Vorschrift der Eurasischen Wirtschaftsunion 037/2016 “ Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und radioelektronischen Produkten” wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss im Rahmen des Vertrags über die Eurasische Wirtschaftsunion vom 18.10.2016 entwickelt.

Um den Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit, der Umwelt sowie die Verhinderung von Handlungen zu gewährleisten, die die Verbraucher von Elektro- und Radioelektronikgeräten hinsichtlich des Gehalts an gefährlichen Stoffen in diesen Geräten in die Irre führen, wurde die “Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Radioelektronikprodukten” entwickelt.

Die Verordnung legt verbindliche Anforderungen für die Anwendung und Durchsetzung auf dem Territorium der Eurasischen Wirtschaftsunion fest, um die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und radioelektronischen Produkten, die auf dem Territorium der Union in den Verkehr gebracht werden, zu beschränken, um deren freien Verkehr zu gewährleisten.

Die Technische Vorschrift TR EAEU 037/2016 ist der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) der Europäischen Union ähnlich.

TR EAWU 037/2016 ist am 1. März 2020 in Kraft getreten

Die Technische Vorschrift TR EAEU 037/2016 – zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektrotechnik und Radioelektronik wird auf die folgenden Produkte angewendet:

  • Elektrische Haushaltsgeräte
  • Computer und zugehörige Ausrüstung
  • Elektrifizierte Werkzeuge (handgeführte Maschinen und elektrisch tragbare Geräte)
  • Telekommunikations-Ausrüstung
  • Kopierer und elektronische Bürogeräte
  • Beleuchtungseinrichtungen, einschließlich der in Möbeln installierten Geräte
  • Spielautomaten und Verkaufsautomaten
  • Registrierkassen, Fahrscheindrucker, Kartenleser, Geldautomaten, Informationskioske
  • Kabel, Drähte und Leitungen zur Verwendung bei Nennspannungen von höchstens 500 V AC oder DC, mit Ausnahme von Glasfaserkabeln
  • Sicherheits- und Brandmelder

Maximal erlaubter Prozentsatz der Substanz (Gewichtsprozent)

  • Blei 0,1%.
  • Quecksilber 0,1%.
  • Kadmium 0,01 %.
  • Sechswertiges Chrom 0,1%
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1%
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1%

Das Konformitätszertifikat mit den technischen Vorschriften der Zollunion kann sowohl für Waren ausgestellt werden, die in den Ländern der Zollunion hergestellt werden, als auch für Waren, die von ausländischen Herstellern produziert werden. Die Anforderungen für ausländische Produkte und nationale Produkte sind die gleichen, und auch die Zertifizierungssysteme stimmen überein.

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