TR ZU 005/2011 «Über die Sicherheit von Verpackungen»

Die Technische Verordnung der Zollunion (TR ZU) 005/2011 ist eine Liste von Normen zur Gewährleistung der Sicherheit von Verpackungen und Verschlüssen, die ein unabhängiges Produkt sind und im Zollgebiet der EACU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden.

Das wesentliche Ziel der in der Technischen Verordnung (TR) ZU 005/2011 festgelegten Standards für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung von Verpackungen lautet wie folgt:

  • Umwelt- und Personenschutz
  • Ungehinderte Einreise und Vertrieb auf dem Gebiet der Eurasischen Zollunion
  • Vermeidung von Handlungen, die die Verbraucher eines fertigen Produkts hinsichtlich seines Zwecks und seiner sicheren Verwendung irreführen

WAS DECKT TR ZU 005/2011 AB?

Die Verordnung gilt für alle Arten von Verpackungen und Verschlüssen, bei denen es sich um Fertigprodukte handelt und die auf der Liste des Bundeszolldienstes stehen. Dies können Beutel, Kanister, Tabletts, Kisten, Deckel und Stopfen aus Glas, Metall, Textilien, Papier und anderen Materialien für die Lebensmittel- und Non-Food-Industrie sein, die in einem beliebigen Land hergestellt werden.

Eine Ausnahme bildet das Verpacken und Verschließen von medizinischen, pharmazeutischen, Tabak- und Gefahrgutprodukten, die nicht unter TR ZU 005/2011 fallen.

EAC-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

Um die Konformität von Produkten mit den Normen der TR ZU 005/2011 in Form einer staatlichen Registrierung beurteilen zu können, muss eine EAC-Erklärung abgegeben werden.

Es gibt einige obligatorische Verfahren, die gemäß bestimmten Schemata durchgeführt werden, die die Zusammensetzung und Reihenfolge der Überprüfungsaktivitäten regeln und aus mehreren Schritten bestehen:

  • Prüfung der Proben
  • Testbericht der Ergebnisse
  • Erstellung und Registrierung einer EAC Konformitätserklärung mit der TR ZU 005/2011

Ein freiwilliges EAC Zertifikat wird nur als zusätzlicher Nachweis der Produktqualität ausgestellt.

ANWENDUNG VON NORMEN

Neben GOST mit Begriffen, Empfehlungen und Bedingungen gibt es auch methodische Richtlinien, Anweisungen, Hygienevorschriften und -standards:

  • Maximal zulässige Mengen an Chemikalien
  • Probentnahme zum Testen
  • Qualitätsbewertung und Produktkontrolle
  • Testen
SICHERHEITSANFORDERUNGEN

Die Verpackung muss sicher sein. Die Technische Verordnung TR ZU 005/2011 soll den Verbraucher und die Umwelt durch eine Reihe von Vorschriften schützen, die auf Folgendes abzielen:

  • Minimierung von Risiken bei der Konstruktion, Herstellung, Lagerung und Verwendung von Verpackungen und Verschlüssen
  • Hygieneparameter der bei der Herstellung verwendeten Materialien
UNTERSCHIED ZWISCHEN LEBENSMITTEL- UND NICHT-LEBENSMITTEL-VERPACKUNG

Die Kennzeichnung soll das Verpackungsmaterial anhand von Grafiken, numerischen und alphabetischen Symbolen kennzeichnen.

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