TR ZU 012/2011 «Über die Sicherheit der Ausrüstung für den betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen»

Die Technische Verordnung der Zollunion TR ZU 012/2011 ist eine Verordnung, die den sicheren Betrieb von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen gewährleistet. Der Hauptzweck der technischen Vorschriften ist der Schutz der Menschen und der freie Verkehr bestimmter Geräte in den Gebieten der EACU-Mitgliedsländer.

Die technische Verordnung deckt die folgenden Geräte ab:

  • Elektrische Ausrüstung (elektrische Geräte), einschließlich Ex-Komponenten
  • Nicht elektrische Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Die Identifikationsmerkmale von Geräten, die einer obligatorischen EAC Zertifizierung unterliegen, sind diejenigen, die der Hersteller in der technischen Dokumentation und der speziellen EX-Marking (ATEX Kennzeichnung) als explosionsgeschützt spezifiziert.

NICHT ABGEDECKT VON TR ZU 012/2011:

  • Haushaltsgeräte wie Gasherde, Heizkessel, Öfen und andere explosionsgefährdete Geräte aufgrund von Brenngasleckagen
  • Alle Transportmittel
  • Produkte eines nuklearen Verteidigungskomplexes ohne Explosionsschutz
  • PSA und medizinische Ausrüstung für die Forschung

Die Kennzeichnung kennzeichnet Merkmale – verwendete Niveaus und Arten des Explosionsschutzes, Gruppen explosiver Atmosphären für den Betrieb explosiver Atmosphären und Temperaturklassen, die während des Konformitätszertifizierungsprozesses gemäß den Anforderungen von TR ZU 012/2011 untersucht werden.

AUSSTATTUNGSKLASSIFIZIERUNG (ATEX CLASSIFICATION ZONE):

Um die optimale Auswahl und den sicheren Betrieb zertifizierter Geräte in explosionsgefährdeten Umgebungen zu gewährleisten, wurden sie nach Explosionsgefahr unterteilt:

  • 0, 1, 2 Klasse – verursacht durch Gasgemische
  • 20, 21, 22 – verursacht durch Staubmischungen

Die Ausrüstung wird je nach Anwendungsbereich in Gruppen eingeteilt:

  • I – unterirdisch mit oberirdischen Strukturen mit der Gefahr der Bildung von brennbarem Staub und Minengasen
  • II – Gasgemische
  • III – Orte mit brennbaren Staubmischungen

Je nach Explosionsschutzstufe:

  • „Ultra explosionsgeschützt“ (EPL Ma, Ga, Da) – Ultrahochsicherheitsausrüstung, die auch bei möglichen Ausfällen betriebsbereit bleibt
  • „Explosionsgeschützt“ (EPL Mb, Gb, Db) – Ausrüstung für den Betrieb explosiver Umgebungen der Gruppen I und III, die auch bei einem einzigen Schaden normal funktioniert
  • „Geräteschutz durch erhöhte Sicherheit“ (EPL Mc, Gc, Dc) – Erhöhter Explosionsschutz, setzt Geräte der Gruppen I und III voraus, die nur im normalen Modus arbeiten.

EAC KONFORMITÄTSZERTIFIKAT (ATEX SCHUTZ TR ZU 012/2011 ZERTIFIKAT)

TR ZU 012/2011 EAC Konformitätsbescheinigung ist obligatorisch. Sie ist für jeden Hersteller und Lieferanten von Geräten erforderlich, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind. Das EAC Zertifikat belegt nicht nur eine erfolgreiche Sicherheitsbewertung, sondern enthält auch Folgendes:

  • Recht zur Herstellung und zum Verkauf von Geräten mit Ex-Komponenten in der gesamten EAWU
  • Wettbewerbsvorteil
  • Vertrauen von Partnern und Käufern
  • Gelegenheit, Märkte zu erweitern
  • Erhöhte Gewinne

Um ein explosionsgeschütztes EAC Zertifikat für ein Gerät auszustellen, muss die zuständige EAC Zertifizierungsstelle mit der entsprechenden Akkreditierung kontaktiert werden, um:

  • Einen Antrag zustellen
  • Eine Liste von Dokumentationen vorzubereiten
  • Probentests in einem akkreditierten Labor durchzuführen
  • Bei Serienlieferungen (Gültigkeit von 5 Jahren der TR ZU 012/2011-ATEX Bescheinigung) eine Analyse der Produktion durchzugeführen.

Liste der erforderlichen Unterlagen, die einer vollständigen Konformitätsprüfung unterliegen:

  • Technische Spezifikationen
  • Bedienungsanleitung
  • Technischer Pass der Ausrüstung
  • Explosionsschutzzeichnungen, elektrische und eigensichere Schaltpläne
  • Projektentwurf auf dem Typenschild
  • Höhe des Zündrisikos nach GOST 31441.1
  • Alle verfügbaren Autorisierungsdokumente

TR ZU 012/2011 EAC Konformitätszertifikat wird ausgestellt, wenn alle erfolgreichen Umsetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Einzelheiten des EAC Zertifikats werden in das einheitliche Register der Zollunion eingetragen, das auf der Website des Bundesdienstes zur Akkreditierung gehostet wird.

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